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Eizellen einfrieren – bald auch in Österreich erlaubt

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Ab 1. April 2027 ist das Einfrieren von Eizellen (Kryokonservierung) auch in Österreich ohne medizinische Indikation erlaubt. Bisher war das nur aus medizinischen Gründen – etwa vor einer Krebstherapie – möglich. Damit öffnet sich für viele Frauen und Paare eine neue Perspektive: mehr Selbstbestimmung, mehr Zeit und mehr Sicherheit in der Lebensplanung.

Was bedeutet das Einfrieren von Eizellen eigentlich?
Beim sogenannten Social Freezing werden Eizellen entnommen und anschließend bei minus 196 Grad in flüssigem Stickstoff eingefroren. Dank moderner Vitrifikationstechnologie geschieht das blitzschnell, sodass sich keine Eiskristalle bilden – die Eizellen bleiben dadurch langfristig intakt und können über viele Jahre sicher gelagert werden.

Wie Prim. Priv.-Doz. Dr. Michael Schenk, ärztlicher Leiter des Kinderwunsch Instituts, in der ORF-Sendung Steiermark Heute betont:
„Ich glaube, dass es wichtig ist, eine Diskussion jetzt darüber zu führen, dass es ins Bewusstsein kommt, dass es die Möglichkeit gibt. Weil dann kann ich meinen Lebensplan so aufbauen, wie er für mich richtig ist.“

Warum das Einfrieren von Eizellen sinnvoll sein kann
Mit zunehmendem Alter sinkt die Fruchtbarkeit einer Frau – und auch die genetische Qualität der Eizellen nimmt ab. Mit 20 Jahren sind rund 90 % der Eizellen genetisch gesund, mit 30 Jahren etwa 50 %, und mit 40 Jahren nur noch 10 %. Das bedeutet: Wer frühzeitig Eizellen einfrieren lässt, bewahrt sich die Chance auf eine Schwangerschaft mit eigenen Eizellen – auch später im Leben.

Was jetzt wichtig ist: faire und leistbare Zugänge schaffen
Die Kryokonservierung ist mit mehreren tausend Euro an Kosten verbunden, dazu kommen jährliche Lagergebühren. Damit die neue Gesetzesänderung tatsächlich allen Frauen offensteht, braucht es faire Rahmenbedingungen und finanzielle Unterstützung. Denn die Möglichkeit, über die eigene Familienplanung selbst zu entscheiden, sollte keine Frage des Einkommens sein.

Ein Schritt in Richtung Selbstbestimmung
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs macht Österreich einen bedeutenden Schritt nach vorne – hin zu mehr Freiheit, Planbarkeit und Chancengleichheit in der Familienplanung. Das Kinderwunsch Institut begrüßt diese Entwicklung und wird auch in Zukunft Frauen und Paare mit Wissen, Empathie und modernster Medizin auf ihrem Weg begleiten.

Foto Eizelle: KI generiert


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