Ordinationszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 15:00
zusätzlich Mo und Do Nachmittag n.V.

Informationen zum IFV-Fonds

Der IVF-Fond übernimmt, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, 70%. Dem Patientenpaar bleibt ein Selbstbehalt von 30%.

Voraussetzungen

  • Paar muss verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben.
  • Das gleiche gilt für gleichgeschlechtliche Paare (unter der Voraussetzung, dass die Frau, die beabsichtigt das Kind auszutragen, die entsprechende Diagnose hat).
  • Die Frau (die das Kind beabsichtigt auszutragen) darf zur Versuchsanmeldung nicht über 40 sein. (Der Versuch muss vor dem 40.Geburtstag angemeldet werden)
  • Der Mann darf zur Versuchsanmeldung nicht über 50 sein. (Der Versuch muss vor dem 50. Geburtstag angemeldet werden)
  • Kein Anspruch, wenn der Mann die Sterilisation auf Wunsch durchführen hat lassen.
  • Hauptwohnsitz in Österreich – ein Partner des Paares muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Staatsbürgerschaftserfordernis – weitere Informationen online

Medizinische Indikatoren

Frau

  • Sterilität der Frau durch Tubenschaden/Faktor
  • Endometriose
  • Polyzystisches Ovarsyndrom

Mann

  • Sterilität beim Mann

Welche Behandlungen werden unterstützt?

Die Behandlungen, bei denen die Eizelle und Samenzelle außerhalb des Körpers vereinigt werden. Die befruchtete Eizelle wird danach in die Gebärmutter eingebracht.

In-vitro-Fertilisation (IVF)
Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)
Kryo-Transfer

Wenn bei der Eizellenentnahme überzählige Eizellen befruchtet werden, können die durch einen Kryo-Transfer auch eingesetzt werden. In seltenen Fällen kann die Anwendung von Spendersamen oder Eizellspende erforderlich sein. Die Kosten für die Bereitstellung von Spendersamen oder Spenderinneneizellen können seitens des IVF-Fonds nicht mitfinanziert werden. Besteht jedoch gleichzeitig bei mindestens einer/einem der beiden PartnerInnen
eine medizinische Indikation, nach dem IVF-Fonds-Gesetz, so werden die Kosten einer erforderlichen IVF-bzw. ICSI-Behandlung anteilig übernommen.

Wie viele Versuche werden mitfinanziert?

Höchstens vier Versuche pro Paar.

  • Ein kompletter Behandlungszyklus
    • auch wenn der Versuch nicht funktioniert,

    • wenn jedoch ein Versuch aus medizinischen Gründen nach der Eizellentnahme abgebrochen werden muss und dabei gewonnene kryokonservierte (tiefgefrorene) Embryonen im nachfolgenden Behandlungszyklus verwendet werden, gilt dies nur als ein Versuch.
  • Bei einer positiven Herzaktion (mind. vier Wochen nach Transfer) werden vier weitere Versuche zu Verfügung gestellt.

Versuchsausgang

Der Ausgang eines Versuches bzw. die Geburt des Kindes MUSS gemeldet werden. Wenn die Geburt/Ausgang der Versuches nicht gemeldet wird, muss der bezahlte Kostenanteil dem IVF-Fond zurückgezahlt werden.
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html

„Neben meiner Mitarbeit in der Forschung und Entwicklung im Bereich Datenanalyse und Statistik, bin ich auch für den IFV-Fonds zuständig.“

Helene Schenk

FAQ

„ Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet wird - IVF-Fonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, zuletzt geändert durch die IVF-Fonds-Gesetz-Novelle, BGBl. I Nr.  37/2018, in Kraft. Der IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Vom Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70 % der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) grundsätzlich für höchstens vier IVF-Versuche getragen. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung von betroffenen Kinderwunschpaaren, da nur mehr ein Selbstbehalt in der Höhe von 30 % der Kosten vom betroffenen Paar zu übernehmen ist.“

Grundsätzlich hat jedes Paar 4 Fondversuche zu Verfügung (pro Schwangerschaft).

  • Die Frau (die das Kind beabsichtigt auszutragen) darf zur Versuchsanmeldung nicht über 40 sein. (Der Versuch muss vor dem 40. Geburtstag angemeldet werden)
  • Der Mann darf zur Versuchsanmeldung nicht über 50 sein. (Der Versuch muss vor dem 50. Geburtstag angemeldet werden)
  • Hauptwohnsitz in Österreich – ein Partner des Paares muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben.
  • Paar muss verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben.
  • Das gleiche gilt für gleichgeschlechtliche Paare (unter der Voraussetzung, dass die Frau, die beabsichtigt das Kind auszutragen, die entsprechende Diagnose hat).
    • Bei der Frau
      • Sterilität der Frau durch Tubenschaden/Faktor
      • Polyzystisches Ovarsyndrom
      • Endometriose
    • Beim Mann
      • Sterilität beim Mann

        Die Behandlungen, bei denen die Eizelle und Samenzelle außerhalb des Körpers vereinigt werden. Die befruchtete Eizelle wird danach in die Gebärmutter eingebracht.

        In-vitro-Fertilisation (IVF)

        Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)