Ordinationszeiten:
Mo - Fr 08:00 - 15:00
zusätzlich Mo und Do Nachmittag n.V.

Die erste zertifizierte Eizellbank in Österreich

Die Eizellen unserer Spenderinnen erfüllen internationale Qualitätskriterien.

Aus unterschiedlichen Gründen können manche Frauen keine optimalen Eizellen produzieren. Um dennoch den ersehnten Kinderwunsch zu erfüllen, bieten wir Eizellen von sorgfältig ausgesuchten Spenderinnen an.

Wie sieht die
Gesetzeslage aus?

Auszüge aus dem Fortpflanzungsmedizingesetz: Für Frauen im frühzeitigen Wechsel oder jene, die aufgrund von vorgegangenen Krankheiten über keine ausreichende Eizellenreserve verfügen, wurde 2015 die Eizellenspende legalisiert. Dabei darf die Spenderin nicht älter als 30 Jahre und die Empfängerin nicht älter als 45 Jahre sein. Die Eizellen der Spenderin werden bei dieser Behandlung mit dem Samen des Mannes befruchtet, wodurch Embryonen entstehen. Diese werden der Frau zurückgegeben. Das gezeugte Kind erhält (wie auch bei einer Behandlung mit Spendersamen) das Recht, die Identität der Spenderin ab dem 14. Lebensjahr zu erfahren. Für diese gilt aber niemals eine Unterhaltspflicht. Zusätzlich darf die Eizellenspenderin durch das im Gesetz vorgeschriebene Kommerzialisierungsverbot kein Entgelt für die Spende verlangen.

Verboten ist die Vermittlung und Kommerzialisierung von Samen- und Eizellenspenden. Für größtmögliche Sicherheit dürfen gespendete Samen und Eizellen in höchstens drei Ehen, eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften verwendet werden. Daher ist das Aufbewahren von unbefruchteten Eizellen für eigene Zwecke, mit Ausnahme bei Vorliegen eines medizinischen Grundes, weiterhin nicht erlaubt. In Österreich bleibt auch die Leihmutterschaft verboten.