Kryokonservation
1. Gefrierkonservation von frisch gewonnenen Sperma als Vorsorgemaßnahme zur Fertilitätssicherung:
° Vor einer Hoden-OP, vor Chemo- oder Strahlentherapie
° Vor Sterilisation
° Vorsorge bei verletzungsgefährlichen Sportarten
° Auch ohne spezifische Gründe, kann die Eigenvorsorge seine Berechtigung finden
2. Gefrierkonservation von operativ aus dem Hoden gewonnener Samen
Falls im frisch gewonnenen Ejakulat keine
Samenzellen nachgewiesen werden können oder falls kein Ejakulat produziert werden kann, besteht die Möglichkeit Samenzellen
durch eine Hodenbiopsie zu gewinnen.
3. Gefrierkonservation von Eizellen und Eierstocksgewebe:
° Als Eigenvorsorge
° Vor einer Krebstherapie
4. Gefrierkonservation von Embryonen
Wenn im Rahmen der IVF-Behandlung mehr Eizellen befruchtet worden sind
als rücktransferiert werden, dann dürfen die restlichen Embryonen mit Einverständnis des Kinderwunschpaares tiefgefroren werden.
Durch das Einfrieren von Embryonen kann die Behandlung schonender gestaltet werden. Das Verfahren ist bewährt und sicher, führt
aber zu einer niedrigeren Schwangerschaftsrate.
Aufbewahrungsfrist für Embryonen ist in Österreich seit der Novelle des FMedG 2004 auf 10 Jahre begrenzt.
Unbefruchtete Eizellen und Samenzellen können lebenslang aufbewahrt werden.